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Ich bin freiberuflich selbstständig und biete Gutachten und weitere Dienstleistungen im Natur- und Artenschutz an. Unter den Artenschutzgutachten sind es vor allem die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) oder auch die artenschutzrechtliche Beurteilung (ASB), die seitens der Naturschutzbehörden im Rahmen der Vorhabenszulassung verlangt werden.

 

Je nach geplantem Vorhaben (z.B. Hausbau, Gebäudeabriss oder Modernisierungen, WEA, WKA, KWEA, Solaranlage, Baumfällungen, etc.) und seinen potenziellen Wirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensstätten, orientiert sich die Auswahl der unterschiedlichen Erfassungsmethoden, der Umfang der Erfassung und das zu kartierende Artenspektrum.

 

In der Regel werden zum Beispiel Kartierungen von folgenden Tiergruppen zur Bearbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) notwendig: Vögel (gegebenenfalls inklusive Horstkartierung), Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter), Amphibien und - abhängig vom jeweiligen Vorhaben - zum Teil auch Schmetterlinge, Heuschrecken und weitere Gruppen.

 

Sind Baumfällungen geplant, so können neben den Vögeln und Fledermäusen auch Mulm-bewohnende Insekten (Eremit) eine Rolle spielen. Baumhöhlenuntersuchungen mithilfe von Seilklettertechnik und Endoskop-Technik ermöglichen adäquate Untersuchungen auch in Flächen abseits befestigter Wege.

 

Sollten seitens der Gesetzeslage Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen, beziehungsweise sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (= CEF-Maßnahmen) nötig werden, werden diese von mir im Rahmen der Gutachten entwickelt bzw. an das jeweilige Vorhaben angepasst.

 

Ich berate Sie gern, um Konflikte mit den gesetzlichen Bestimmungen im Natur- und Artenschutz zu vermeiden.

 

Die Planung und Durchführung von Forschungsexpeditionen und Beratung von Filmproduktionen runden mein Angebot ab.

 

 

 

Glossar:


ASB = Artenschutzrechtliche Beurteilung: Ein Kurzgutachten basierend auf Begehungen und gegebenenfalls Kartierungen des Eingriffsgebietes, das Aussagen darüber macht, inwieweit die Verbotstatbestände des BNatschG durch ein geplantes Vorhaben berührt sind / sein könnten.

 

Ausgleichsmaßnahmen = Maßnahmen des Artenschutzes innerhalb der Eingriffsregelung (vgl. §44 Abs. 5 i.v.m. § 15 BNatschG), die die negativen Auswirkungen auf die Lebensstätten und / oder Populationen geschützter Tier- und Pflanzenarten ausgleichen sollen.

 

CEF-Maßnahmen ("continuous ecological functionality-measures") = Maßnahmen des Artenschutzes innerhalb der Eingriffsregelung (vgl. §44 Abs. 5 i.v.m. § 15 BNatschG) zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion, die vor einem Eingriff durchzuführen sind und deren Erfolg durch ein Monitoring zu überprüfen ist. CEF-Maßnahmen sind als zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zu verstehen.

 

KWEA = Kleinwindenergieanlage (Windenergieanlagen mit geringer Leistung)

 

saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: Ein umfangreiches Gutachten basierend auf intensiver Kartierungsarbeit, das detailliert alle von einem Vorhaben (potenziell) betroffenen besonders bzw. streng geschützten Tier- und Pflanzenarten bezüglich der Verbotstatbestände des BNatschG abhandelt. Es beinhaltet in der Regel Ausgleichsmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen oder weist den Weg hin zu einer Ausnahmeregelung.

 

Vermeidungsmaßnahmen =  Maßnahmen des Artenschutzes innerhalb der Eingriffsregelung (vgl. §44 Abs. 5 i.v.m. § 15 BNatschG), die die Vermeidung der Tötung von Tieren, der Störung von Tieren sowie der Schädigung von Lebensstätten von Tieren und Pflanzen besonders bzw. streng geschützer Arten zum Ziel haben (vgl. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatschG).

 

WEA = Windenergieanlage (v.a. Verwendung in der Fachliteratur, Synonym von WKA)

 

WKA = Windkraftanlage (Synonym von WEA)

 

Dieses Glossar dient dem besseren Verständnis meiner Website. Es ersetzt keine Beratung durch die Naturschutzbehörden, einen Umweltgutachter oder einen Fachanwalt für Naturschutzrecht.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige der vorgestellten Untersuchungs- und Fangmethoden nur durch fachkundige Personen und zum Teil auch nur im Rahmen genehmigter oder behördlich angeordneter Untersuchungen verwendet werden dürfen.

Dipl.-Biol.

Marcus Stüben

Umweltgutachten: Artenschutz

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