Biber

In manchen Gebieten kann eine Biberkartierung notwendig werden, wenn zum Beispiel Eingriffe in den Lebensraum des Bibers (Castor fiber) geplant sind. Der Biber gehört nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) zu den streng geschützten Arten. Das bedeutet, dass neben den Tieren auch deren Lebensstätten (Dämme, Biberburgen, Bauten, etc.) unter Schutz stehen.

 

Für eine Biberkartierung werden vor allem indirekte Nachweise, wie etwa ihre typischen Fraßspuren, Biberrutschen, Trittsiegel oder Biberburgen herangezogen. Sie bieten eine Fülle von Informationen zur Habitatnutzung des Bibers.

 

Typisches Fraßbild eines Bibers (Castor fiber)
Typisches Fraßbild eines Bibers (Castor fiber)

Direkte Nachweise gelingen vor allem durch abendliche und nächtliche Kartierungen des Bibers. Hinzu kommt der Einsatz von Wildkameras, die effizient über Tage und Wochen hinweg Informationen (zum Beispiel über Aktivitätsmuster der Tiere) liefern können.

 

Ein Biber in der Röhrichtzone eines kleinen Weihers (Infrarotaufnahme)
Ein Biber in der Röhrichtzone eines kleinen Weihers (Infrarotaufnahme)
Derselbe Biber auf dem Rückweg in den Weiher (Infrarotaufnahme)
Derselbe Biber auf dem Rückweg in den Weiher (Infrarotaufnahme)

Dipl.-Biol.

Marcus Stüben

Umweltgutachten: Artenschutz

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